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Geschrieben von noah220819 am 19.06.2020, 20:30 Uhr

Erzieherin wurde ohne Arbeitszeugnisse eingestellt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf Verlangen ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen. Das hat immerim Wohlwollen des Arbeitnehmers gegenüber zu geschehen. Das heißt, er darf nichts reinschreiben, was den Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht rückt.
Bei Ausscheiden ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen, ein qualifiziertes Zwischenzeugnis jedoch auch nur auf Verlangen und das auch zum Wohlwollen des Arbeitnehmers.
Ist im BGB abgedruckt.


Also: Ein Arbeitszeugnis bringt dir in diesen Fällen nichts!

 
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