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Geschrieben von Johanna3 am 19.06.2020, 21:43 Uhr

Um das Thema Formulierung abzuschließen:

"Hätte die Frau ein lupenreines Führungszeugnis und noch dazu Arbeitszeugnisse, die mindestens mit „gut“ benotet wurden, hätte die Tat trotz dessen begangen werden können."

Lupenreines Führungszeugnis? Ich kenne es ganz einfach: Hat das erweiterte Führungszeugnis auch nur eine einzige Eintragung, hat sich die Bewerberin disqualifiziert. Unabhängig davon, welcher Art diese war.

Die besagte Frau hatte auch keine mit "gut" benoteten Arbeitszeugnisse - im Gegenteil.

"Und auch dann wäre der Arbeitgeber nicht der Schuldige oder Mittäter gewesen."

Das nicht. Aber er wäre ursächlich dafür gewesen, dass die Tat geschehen konnte.

 
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