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Geschrieben von Felica am 20.06.2020, 12:47 Uhr

@amaria

Du bist einfach naiv wenn du denkst der Tod des Kindes wäre vermieden worden wenn es da Arbeitszeugnisse gegeben hätte. Anders kann man es leider nicht sagen.

Ich bin aktuell in EZ. Ich werde auch in dieser wieder bei meinem AG arbeiten. Aber wenn nicht, wäre es ein leichtes solange mein Kind noch keine 3 Jahre alt ist woanders zu arbeiten, dort scheiße zu bauen und dann einfach beim nächsten AG zu sagen, aber seit Geburt des Kindes habe ich nicht mehr gearbeitet. Wie willst du mir was anderes beweisen? Oder man sagt einfach man hätte sich eine Auszeit genommen und schon wundert es niemanden mehr das es da eine Lücke im Lebenslauf gibt.

Dazu kommt das in einem Zeugnis nie, wirklich nie was negatives stehen darf. Selbst wenn der AN gestohlen hat, Kindermisshandelt hat, im Zeugnis darf davon nicht ein Hauch Vermutung in diese Richtung gehen. Jede Formulierung welche das nur vermuten lässt kann vor Gericht angezweifelt werden und muss dann umgeändert werden. Ein Zeugnis dient eigentlich nur der Beweisbarkeit des AN das er in der angegebenen Zeit wirklich bei dem genannten Betrieb beschäftigt war. Und ob man Arbeiten gemacht hat die über das hinausgeht was man berufsbedingt eigentlich leisten muss. Weil nicht für alles gibt es ja schriftliche Nachweise in Form von Weiterbildungen usw. Mehr sagt ein Zeugnis nicht aus. wenn du was anderes meinst, dann machst du dir schlicht und einfach etwas vor.

 
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