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Geschrieben von amaria am 20.06.2020, 21:39 Uhr

Erzieherin wurde ohne Arbeitszeugnisse eingestellt

Da der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach drei Jahren verjährt, hätte Sandra M. einige Zeugnisse notfalls noch anfordern und nachreichen können. Wären sie ähnlich schlecht gewesen wie das Zeugnis für das Berufspraktikum und wäre niemals besonders betont worden, dass Kinder sie gemocht und sich auf sie gefreut hätten, hätte man sie wohl kaum einstellen können.

 
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