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Geschrieben von noah220819 am 19.06.2020, 21:13 Uhr

Um das Thema Formulierung abzuschließen:

Selbst wenn sie ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommen hätte, ist es nicht ihre Pflicht das beizulegen und auch nicht die Pflicht des Arbeitgebers, dies zu verlangen.
Den Arbeitgeber trifft hier KEINE Schuld.
Das ist genau, wie wenn man die Mutter eines Mörders einer schlechten Erziehung bezichtigen würde.
Der Mörder ist der Schuldige. Keine andere Person.

 
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