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Geschrieben von noah220819 am 19.06.2020, 21:30 Uhr

Erzieherin wurde ohne Arbeitszeugnisse eingestellt

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist etwas grundlegend anderes als ein Arbeitszeugnis.

Nein - ich finde in jedem Beruf sollte ein pol. FZ vorgelegt werden.
Ein Buchhalter kann wegen Veruntreuung verurteilt wurden sein und ist für seinen Beruf dann genauso ungeeignet wie ein Sozialpädagoge der wegen Kindesmisshandlung oder -missbrauch verurteilt wurde.

Ein Arbeitszeugnis kann auch, wenn man einen A-Loch-Chef hat, auch bescheiden geschrieben sein und wenn man dann keine Lust auf ewige Gerichtsverhandlungen hat, legt man es eben nicht mit bei. Wenn das Arbeitszeugnis auch nicht zu der neuen Stelle passt, würde ich es auch nicht beilegen.
Ich kenne viele Bewerbungen im zB gewerblichen Bereich, dort ist nie ein Arbeitszeugnis mit beigefügt.

 
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