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Geschrieben von suityourself am 14.03.2023, 9:14 Uhr

Verbeamtete TZ-Lehrer zu VZ verpflichten?

Ich las von diesem Vorschlag/Forderung. Begründet mit dem Beamtenstatus, dessen Vorteile wie Unkündbarkeit etc eben auch dazu verpflichten, in best. Situationen auch entsprechend seiner Arbeitspflicht nachkommen zu müssen (so platt/grob gesagt).

Hintergrund ist natürlich der Lehrermangel, wozu dieser Mann vom Fach (sorry, Name vergessen) sagte, dass es diesen SO gar nicht gäbe - es gäbe nur viel zu viele Lehrer, die nur in TZ arbeiten wollen. Würden diese zu VZ verpflichtet werden, wäre schon ein großer Teil von Fehlstunden abgedeckt.

Ich selbst neige dazu, dem Mann spontan Recht zu geben.
Gleichzeitig denke ich, dass es wohl hauptsächlich Mütter sind, die als Lehrerinnen in TZ arbeiten. Darf man diesen auf Grund des Beamtenstatus tatsächlich die Möglichkeit nehmen, sich ebenso wie andere Mütter erst mal vorrangig um ihre Kinder kümmern zu wollen?
Andererseits: ich habe mich als Beamter ja nun dazu verpflichtet, auf das "Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen". "Treuepflicht, die Gehorsamspflicht, Leistungsprinzip, Neutralitätsprinzip, sowie die Dienstleistungspflicht".
Dafür gibt es eben entsprechend eine gesicherte Pension, Unkündbarkeit. Etwas, was der normale AN nicht hat.

Was meint ihr dazu?

 
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