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Geschrieben von Shanalou am 14.03.2023, 12:23 Uhr

Verbeamtete TZ-Lehrer zu VZ verpflichten?

Eine Verpflichtung halte ich für Unsinn. Aber man könnte die Messlatte höher legen. In BW ist es so, das Kinder unter 18 ein Grund für Teilzeit sind. Das könnte man z.B. auf 12 verändern. Außerdem ist es doch auch jetzt schon so, dass Teilzeit verweigert werden kann, wenn es zwingende, dienstliche Belange gibt. Weniger als 50% geht eh nur, wenn das der Schule gerade passt. Während der Elternzeit ist das natürlich anders.

 
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