Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 16.08.2004, 12:22 Uhr

So einfach ist es nicht

Hallo Tina,


**''Sorry Richie, ich finde deine Argumente einfach nur abstrus. An den Haaren herbeigezogen und völlig daneben.''**

Na, das ist aber eine sachliche Argumentation!?
''Feurige Kohlen'' kapierst Du nicht?
Dann will ichs mal anders darlegen.
Wenn Du dem KV Deine durchgestandenen
''Härten'' anrechnest, definierst Du das Kind ihm gegenüber als ''Härte''.
Dann fragt sich natürlich logischerweise, warum Dus übwerhaupt bekommen hast.
Wenn das Kind eine Freude für Dich wäre, müsstest Du dem KV nämlich dankbar sein, daß er Dir die Freude gemacht hat, oder?
Wieso ist also das Kind in der Rechnung gegen den KV eine 'Härte'?
Und wenn der KV sich mieserweise nicht ums Kind kümmert, so hast D u noch lange nicht das Recht, dem KV diese Härte vorzurechnen, denn damit definierst Du das Kind auch von Deiner Seite als 'Härte' und wertest es damit ab.
Du wirst damit leben müssen, daß der KV
für sich und das Kind mies handelt, dieser Tatbestand aber nicht f ü r
D i c h argumentativ verwertbar ist, ohne daß Du das Kind als solches abwertest.
Ist das Kind denn keine Freude für Dich?
MfG Richie

 
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