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von Leena  am 20.09.2013, 8:46 Uhr

vergleichen kann man da sowie gar nichts

Cousine. Der Unfall ist 23 Jahre her, und die Eltern wohnen mittlerweile alleine in einem riesigen, ziemlich leeren Haus, wollen aber auch keinen Fall dort weg, weil das Haus neben dem Friedhof liegt, wo ihre Tochter begraben liegt, und sie so wirklich jederzeit an ihr Grab können. Nicht, dass sie es tun - aber sie können.

Ansonsten - bei Daschner ging es in gewisser Weise um eine Rechtsgüterabwägung. Einerseits das Recht des Kindes, von dem er ja noch glaubte und hoffte, es würde noch leben, andererseits die Menschenwürde des Täters. Dieser Aspekt fehlte bei Marianne Bachmeier, ihre Tochter Anna war tot und blieb tot und es gab kein Recht ihres Kindes, dass Frau Bachmeier mit ihren Schüssen auf Grabowski hätte schützen können... insoweit ist es für mich eben eine komplett andere Situation und eine komplett andere Motivation.

 
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