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Geschrieben von AllesOK am 19.09.2013, 10:31 Uhr

Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/themen-und-termine/gerichtsverhandlung-sexualverbrecher-fordern-entschaedigung-fuer-sicherungsverwahrung/8812544.html

Da mach ich mir Gedanken darüber. Ich habe das heute früh im Radio gehört.

Da könnt Ihr mich steinigen, aber für mich hat jeder, der Schwerverbrechen an der Gemeinschaft verübt, sein Recht auf irgendwelche Ansprüche aus der Gemeinschaft verwirkt.

Ich verstehe diese Gesetze nicht, dass es überhaupt zu solchen Klagen kommen kann.

 
32 Antworten:

Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 10:36 Uhr

es gibt Augenblicke wo ich mich Frage welche Menschenrechte bei dieser Komission mehr zählen, die der Opfer, oder der Täter?...
Was haben deren Opfer an Schmerzengeld bekommen? Haben die überhaupt?....

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Jessi757 am 19.09.2013, 11:05 Uhr

Das frage ich mich auch...

Die Opfer müssen auch ihr Leben lang mit der Erinnerung und den Folgen leben.

Bekommen die irgendeine Entschädigung???

Für denjenigen, der die Straftat begangen hat sollte es wirklich keine Ansprüche darauf geben dürfen.

LG

Jessi

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ich verstehe es nicht...

Antwort von sojamama am 19.09.2013, 11:26 Uhr

SO einem Menschen steht nichts zu, er hat ein Verbrechen begangen, dafür hat er büßen müssen. Da steht ihm nicht auch noch ne Entschädigung zu...

Das Opfer leidet ein Leben lang, sofern es überhaupt noch lebt.... und der Täter will noch Geld haben?!?!

melli

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zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 11:32 Uhr

Die haben ganz klar das Recht auf ihrer Seite. Mehr gibt es auch nicht dazu zu sagen. Ich empfehle dir weniger "Bild" Zeitung zu schauen dann klappts auch mit der intellektuellen Meinungsbildung.

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Re: zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 11:41 Uhr

zum Glück dürfen wir in diesem Rechtsstaat dennoch freie Meinung äußern und sogar kritik an Gesetzen anbringen....
Ich kann mit gutem Gewissen sagen, daß ich die Entscheidung des europäischen Gerichtshof nicht gut finde... auf deren Entscheidung, die erst im nachhinein entstand kam das Dilemma ja jetzt erst zustande.
Erst die Gestze verschärfen und dann wieder lockern (zu müssen) war eine dämliche Idee!!!
Ich sehe keine Rechtsverletzung darin Sicherheitsverwahrungen unbegrenzt zu verlängern wenn für nötig befunden....

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Re: bobfahrer, wenn meinst du denn jetzt mit Bild-Zeitung?

Antwort von AllesOK am 19.09.2013, 11:55 Uhr

Und Du fügst Dich einfach so, sagst: es ist halt so und fertig.

Dann bist Du ja ein Bürger mit dem man praktisch alles machen kann. Du nimmst das einfach so hin und diskutierst auch nicht darüber?

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von stella_die_erste am 19.09.2013, 12:01 Uhr

Ich verstehe es auch nicht.

Wenn es nach mir ginge, kämen die aber sowieso nie wieder raus.
Oder wenn, dann in der Holzkiste.
Aber die Gedanken behalte ich lieber für mich. Zumindest hier, bei den verständnisvollen, noch-nie-Opfer-gewesenen.


Na, gute Vorlage geboten? Jetzt habe ich einigen wieder den langweiligen Tag gerettet, ich edles Wesen.

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Ebba am 19.09.2013, 12:05 Uhr

Wir leben in einem Rechtsstaat, zum Glück! Und da behält auch ein verurteilter Straftäter sein Recht auf Behandlung nach Recht und Gesetz u. zwar unabhängig davon, welche Taten er begangen hat. Wenn also zu Unrecht die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, dann steht ihm insoweit Schadensersatz zu. Genauso übrigens wie dem Entführer und Mörder Gäfgen, dem 3000,-€ Schadensersatz wegen Folterandrohung zugesprochen wurden.

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Re: Bitte richtig lesen, es ist das HANDELSBLATT! o.T.

Antwort von AllesOK am 19.09.2013, 12:08 Uhr

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Nicht aufregen

Antwort von Reni+Lena am 19.09.2013, 12:08 Uhr

bin ganz bei dir...

Wenn der Staat schon zahlen muss dann unter der Auflage, dass den Opfern nachträglich ein Schmerzensgeld in der höhe der Haft-Entschädigung zugesprochen wird.
Die Täter sind ja dann flüssig:))))))


Lg reni

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Re: Reni, das wäre ein Vorschlag in die richtige Richtung,

Antwort von AllesOK am 19.09.2013, 12:10 Uhr

denn dann hätten auch die wirklichen Opfer wenigstens eine kleine finanzielle Entschädigung, wenn auch ansonsten ihr Leben wahrscheinlich zerstört ist.

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 12:11 Uhr

Recht wäre es, wenn keine Kinder missbraucht und getötet werden, das ist ihr Recht, wer deren Recht bricht sollte ganz still sein...ansonsten "Spenden an die Opfer"!
das mit dem Gäfgen war auch so eine Sache, wo man erbrechen konnte...
bei so vielen Menschen gibt es Probleme Recht haben und dieses auch zu bekommen, aber die größten Arschlöcher, die bekommen das ihrige zuerst, weil sie die größten Wellen schlagen....

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Ebba am 19.09.2013, 12:13 Uhr

Es ist durchaus sinnvoll, dass nicht die Opfer über das Strafmaß entscheiden, sonst könnten wir auch Gleich Selbstjustiz wieder einführen u. die Hemmschwelle jmd für eine Tat einzusperren, schwer zu misshandeln oder gar zu töten ist sicherlich sehr unterschiedlich in der Bevölkerung. Der eine konnte den anderen vielleicht schon wegen eines schweren Dienbstahls oder Betrugs mit dem Tode bestrafen wollen, wurde doch auch sein leben ruiniert. Vielleicht hat er sich sogar umgebracht und die Familie sinnt auf Rache. Und Rache ist eben gerade nicht das Hauptkriterium für unsere Strafgesetzgebung. Und Dank vielfältiger Berichterstattungen wissen wir, dass es eine Menge Fehlurteile gibt. Wer wollte da die Entscheidung über Leben und Tod oder auch lebenslanges Wegsperren treffen? Und hat ein Täter nicht auch das recht sich zu ändern, zu bessern u. dann noch ein Leben zu führen, auch wenn das seinem Opfer nicht vergönnt war?

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 12:18 Uhr

Ich würde sagen, das kommt auf die Tat an.
Wer einen hilflosen Menschen (wozu ich Kinder zähle) mißbraucht oder gar tötet, sollte weiter leben dürfen (allein auf Grund dessen, daß Mord nicht mit Mord zu vergelten ist, von Fehlurteilen, ganz zu schweigen...) aber ich würde ihnen keinerlei Glück mehr zugestehen, manches kann man nicht wieder gutmachen, manche sollten keine zweite Chance mehr bekommen, geschweige denn eine dritte oder vierte (und selbst das gibts hierzulande).
Wer bewußt!!! so viel Leben zerstört sollte für immer keinerlei Glück mehr erfahren...

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Re: zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 12:23 Uhr

Jawoll, her mit der Todesstrafe.

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Ebba am 19.09.2013, 12:26 Uhr

ist also das Leben eines alten Menschen, eines erwachsenen Behinderten (als vielleicht auch als uU hilflos anzusehenden Menschen) oder auch das Leben weniger hilfloser, vor Kraft strotzender 20, 30, 40 jähriger weniger Wert als das eines Kindes?

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Re: Mehr kannst Du nicht, bobfahrer?

Antwort von AllesOK am 19.09.2013, 12:31 Uhr

Nur blah, blah, blah ?

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wenn Du keine Antworten weißt...

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 12:31 Uhr

und mit der Bildzeitung argumentieren kannst, legst Du anderen Worte in den Mund, die sie nie gesagt haben...
ganz bitter, echt

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 12:33 Uhr

Hilflos ist jemand, der sich nicht so wehren kann, sprich alt, krank, behindert, Kind, Schwächer (meist auch Frau gegenüber Mann)...
Menschen, die keinerlei Chance haben und wo andere ihre Macht und ihren Missbrauch dran ausüben...
ich sag mal prollig, wenn zwei Kerle sich prügeln (ohne oder mit gleichen Waffen) dann ist das deren Bier....

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Nikas am 19.09.2013, 13:08 Uhr

Weil vor dem Gesetz alle gleich sind, AllesOK.
Also dürfen etwa auch Kindermörder auf Entschädigung klagen, denen im Verhör Gewalt angedroht wurde.

Nur um bei diesen Extremfällen meine niederen Reflexgefühle zu befriedigen, möchte ich Gesetze nicht aufgeweicht wissen, unveräusserliche Grundrechte schon mal gar nicht. Da käme sonst Willkür mit ins Spiel, die mich am Ende dann vielleicht auch mal träfe.

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Dem gibt es nichts hinzuzufügen!

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 13:18 Uhr

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von wolke76 am 19.09.2013, 13:24 Uhr

Mal runtergefahren auf die bloßen Fakten:

Jemand wird zu Unrecht (also gegen Gesetze verstoßend) seiner Freiheit beraubt - also steht ihm eine Entschädigung zu.

Was vorher war, warum jemand im Knast oder in der Sicherheitsverwahrung saß, spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Leider, möchte man sagen. Vielleicht auch zum Glück.

Wenn wir nach dem Grund der ursprüngl. Strafe urteilen würden, ob jemand eine Entschädigung bekommt oder nicht, das würde an Willkür grenzen - würden wir dann sagen: der Betrüger bekommt seine Entschädigung, der Mörder nicht? Vermutlich ja, weil für uns die abscheulichen Taten wie Mord oder Missbrauch schwerer wiegen und unsere Gefühle mehr berühren.

Ich finde es auch nicht gut, wenn solche wieder rauskommen und dann auch noch entschädigt werden. Aber dafür leben wir in einem Rechtsstaat, wenn einem manchmal auch der Glaube ans Recht schwerfällt.

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Pff.....

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 13:25 Uhr

Was soll ich hier diskutieren, mir reicht es schon so ein wirklich dummes Posting überhaupt lesen zu müssen. Niederste Instinkte sag ich da nur. Und da ich am Ende eh besser rede als schreibe habt ihr Glück gehabt.

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Ebba am 19.09.2013, 13:35 Uhr

Aber wenn ein Kerl den anderen auf dem U-Bahnhof totschlägt, der vielleicht anderen Bedrängten helfen wollte, ist dessen Leben weniger wert als das eines hilflosen Menschen?

Darf der, ein Kind, einen Alten, einen Behinderten hilflosen Menschen erschlägt keine zweite Chance bekommen, kein Recht mehr auf Glück haben, derjenige, der den Retter/Helfer erschlägt aber schon?

Nochmal, ist das Leben des Letzteren also weniger wert, weniger schutzwürdig? Und wo genau oder auch grob betrachtet, ist dann die Grenze?

Und wenn dann der Täter selbst noch sehr jung ist? oder Anfang/Mitte 20? Trotzdem kein Recht mehr auf Freiheit oder Glück?

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Re: Da bestätigt sich doch wieder ...

Antwort von AllesOK am 19.09.2013, 13:37 Uhr

der erste Eindruck, den ich von Dir schon vor langer Zeit hatte. Und Deine Postings werden nicht besser.

Sorry, aber das "wirklich dumme Posting" war einfach ein Frage von mir, weil mich dieses Thema eben heute beschäftigt hat.

Du machst Dir ja anscheinend über nichts Gedanken oder kannst nur mit kindischem Getue antworten.

Überles es doch einfach, anstatt Dich darüber aufzuregen.

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DU mußt???

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 13:42 Uhr

Hängst Dich an andere und schwafelst was von Todesstrafe, wo hier niemand was von geschrieben hat. Und sowohl hier als auch unten beim Politikthema habe ich deutlich meine Meinung GEGEN die Todesstrafe geäußert, und ich mag es gar nicht, wenn mir untergeschoben wird, daß ich ein Befürworter dieser wäre!!!
Zumal ja hier auch das Gesetz nicht gebrochen wurde, sondern im NACHHINEIN vom europ. Gerichtshof geändert! Und die Problematik mit der Sicherheitsverwahrung ist ja nicht neu... es wurden ja nach dem Urteil so einige frei gelassen, wo man große Bedenken hatte...
Bist DU ernsthaft gegen jede "niederen" Instinkte gefeit? Kribbelts da nie in Dir?

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Da bestätigt sich doch wieder ...

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 13:44 Uhr

...wer sein Hirn zum denken benutzt muss solche Fragen erst gar nicht stellen. Das ist doch alles glasklar, das ist Allgemeinbildung, das ist Lebenserfahrung, Lebensreife, das ganze Paket ...., da fehlen mir schon die Worte. Zumal wir diese Diskussion mit anschließender Todesstrafewiedereinführungsforderung ja in den letzten Jahren mehrfach hatten. Und da haben sich einige ins leere Hirn schauen lassen, das kannste glauben.

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Ich muss...

Antwort von bobfahrer am 19.09.2013, 13:45 Uhr

jetzt Gitarre spielen! Das muss ich!

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Re: Ich muss...

Antwort von SchwesterRabiata am 19.09.2013, 13:47 Uhr

aha...
da isser schon, der niedere Instinkt, die Nachbarn quälen zu wollen

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stammtischparolen

Antwort von lotte_1753 am 19.09.2013, 15:19 Uhr

Worauf im Artikel ja auch hingewiesen wird. Sicherheitsverwahrung an sich ist schon problematisch (wer hat das denn wohl eingeführt, 3mal darf geraten werden?). Aber nachträgliche Sicherungsverwahrung? Die auf diese Idee kamen und gleich mal nebenbei grundlegende strafrechtliche Prinzipien - nulla poena sine lege; keine retroaktive Anwendung von Strafrecht - einfach mal so über den Haufen geworfen haben, denen müsste man das StGB links und rechts um die Ohren schlagen. Das war klar verfassungswidrig, aber es musste ja um die Lufthoheit über den Stammtischen gekämpft werden. Jetzt hat man den Salat, denn natürlich müssen die Leute dann Entschädigung bekommen, der Staat kann nun mal nicht alles machen, was er möchte. Fertisch aus.

Der Rechststaat muss verteidigt werden, auch wenn es manchmal weh tut.

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Re: Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Antwort von Caipiranha am 19.09.2013, 20:16 Uhr

Nach EU-Recht, steht es ihnen nun einmal zu...

Allerdings dürfte es in der Regel dem deutschen Steuerzahler zugute kommen, davon ausgehend, dass da noch das ein oder andere Schmerzensgeld und Prozesskosten ausstehen dürften.

Ergo aus der linken Tasche in die rechte Tasche. Nur mit fadem Beigeschmack.

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Re: Kann ich damit leben, wenn das gerichtlich so entschieden wird.

Antwort von Franke am 20.09.2013, 11:42 Uhr

Ich gehe allerdings davon aus, dass einer, der aufgrund schwerer "Ermittlungspannen" völlig unschuldig inhaftiert war, deutlich mehr Entschädigung bekommen muss als das, was in diesen Fällen hier zugesprochen wird.

Weiß dazu jemand was? Ich habe im Kopf, dass das beschämend niedrige Beträge sind, um die es da geht.

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