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Geschrieben von Morla72 am 20.09.2013, 9:46 Uhr

Nein, bobfahrer

Ein weitverbreiteter Irrtum: Totschlag bezeichnet ausdrücklich eine VORSÄTZLICHE Tat, bei der lediglich die Kriterien für einen Mord fehlen.

Diese Kriterien sind Mordlust, Habgier, geschlechtliche Befriedigung und sonstige niederen Beweggründe.

Letztere wurden wohl Frau Bachmeier nicht unterstellt, da, so schätze ich, die Rache für den Tod ihrer Tochter nicht als ein solcher eingestuft wurde.

Zunächst wurde sie übrigens tatsächlich wegen Mord angeklagt, wie ich vorhin gelesen habe, die Anklage wurde dann aber auf Totschlag geändert.

Aber wie gesagt, Vorsatz ist kein Unterscheidungsmerkmal zwischen Mord und Totschlag, der gilt bei beiden.

 
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