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Geschrieben von Benedikte am 19.05.2023, 7:41 Uhr

Leena- völlig andere Situation

Leena, wenn Du mit Kollegen eine Besprechung mit einem "Bürger" hast, dann geht es doch darum, daß Du plus Kollegen als "Einnehmende Verwaltung" vom Bürger was verlangt, was der nicht will und einsieht. Kurz, Du plus Kollegen auf der einen Seite, auf der anderen der Dritte. Du siezt Deine Kollegen- aber Deine Kollegen wissen Bescheid. Und die Seiten sind klar- Finanzamt hier, Bürger da. Und- Deine Zuständigkeit ist , da gehe ich von aus, auch nicht durch compliance Regeln ausgeschlossen, sondern Du bist zuständig. Und Euer Handeln läßt sich exakt am Gesetz messen, ist justiziabel.

Im vorliegenden Fall ging es um Besetzung eines Postens mit sechsstelligem Gehalt. Die compliance Vorschriften sind so, daß man in persönlichen Näheverhältnissen sich aus dem Verfahren verabschieden muß. Daß ist der erste große Unterschied zu Dir- Du normal zuständig, er nicht, weil durch compliance Regeln ausgeschlossen. Stellenbesetzung ist nicht so eindeutig wie Steuerfragen. In den Verfahren, die ich mitgemacht habe, bestand zwar oft viel Einigkeit, aber nicht immer. Da spielt immer auch der Sympathiefaktor eine Rolle. Entscheidung dann beim Ranghöchsten. Hier also beim ex StS. Aber der ganz große Unterschied- Du warst mit Deinen Kollegen im Reinen, die wußten Bescheid, daß Ihr Euch kennt, duzt, gemeinsam in Urlaub fahrt. Trotz Siezens des Steuerlings. Graichen hat aber seinen Trauzeugen gesiezt gerade UM seine Kollegen über das Näheverhältnis zu täuschen. Die Kollegen sollten nicht wissen, daß er mit dem Bewerber eng befreundet ist-um ihn in diese Position zu "bugsieren" ( habe ich aus der TAZ). Er war sich seines compliance Verstoßes bewußt.

Von daher- auch wenn Du Deine Situation mit der des Staatssekretärs gleichsetzt und sein Siezen für richtig und angemessen befindest, ich sehe da doch Unterschiede. Massiv.....

Offizielle Schreiben bei uns werden von uns auch geschäftlich- siezend verfaßt, "Sehr geehrter usw, aber direkt danach kommt das m.p. hinter der Anrede im Doppel, was zu den Akten geht. Manu propria bedeutet, daß dann handschriftlich die persönliche Form benutzt wird. Also sehr geehrter Herr Staatssekretär, sehr geehrte Frau Ministerin gedruckt, handschriftlich dann liebe Trude

 
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