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Geschrieben von Butterflocke am 14.09.2011, 22:15 Uhr

quatsch.....

Richtig, es trennt die Beiden dann (aber auch nur zeitlich begrenzt) die Differenz von ALG 1 und ALG 2.

Wenn man ab einem gewissen Alter arbeitslos wird, stehen die Chancen nicht besonders gut, schnell wieder Arbeit zu finden.
Die Existenzangst ist also auch nicht viel unbegründeter als bei einem Selbständigen.

Auf alle Fälle ist die Behauptung, ein Angestellter würde Existenzangst nicht kennen, einfach Unsinn.

 
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