Geschrieben von Herrann am 13.09.2011, 22:00 Uhr |
Klagefrist verstrichen
Hallo
noch eine Frage.
Wenn man vor zustellen des Bescheides telefonisch über den Ausgang informiert wurde zählt das dann als Frist?
Nein!
Antwort von mozipan am 14.09.2011, 7:53 Uhr
Das Zustellungsdatum ist das einzig ausschlaggebende Kriterium für die Berechnung einer Rechtsmittelfrist.
Re: Klagefrist verstrichen
Antwort von Hannehoch6 am 14.09.2011, 9:39 Uhr
nein, der Zeitpunkt der Zustellung per Postboten zählt.
Uiui
Damdamdamdamdamdam
Hihi
Leben in direkter Nähe von Hochspannungsmasten/-leitungen
Obama und der Euro...
Aktuell für mich, Klage beim Sozialgericht
Lieder, die man mal richtig doof fand... - und jetzt vielleicht nicht mehr
Suche ein Lied...
Für mich aktuell... wie lange muss man auf Bafög warten`?