Geschrieben von Herrann am 13.09.2011, 10:57 Uhr |
aktuell für mich, Klage beim Sozialgericht
Hallo,
bin lange nicht mehr hier gewesen und wende mich nun mit einer Frage an euch und hoffe ihr helft mir dennoch
wenn ich Klage beim Sozialgericht einreiche wie läuft das ab?
wird es ohne Anwesenheit entschieden oder müssen die Beteiligten hin?
man hat ja 1 Monat ab der Ablehnung Zeit.
zählt da das Datum auf dem bescheid oder wann es im Briefkasten war?
Hoffe jemand hier weiß bescheeid.
Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 11:12 Uhr
Die haben das sicher per Einschreiben geschickt, und das Datum, an dem Du das Einschreiben erhalten hast oder die Nachricht darüber (Datum der Hinterlegung Postamt) zählt als Anfangsdatum für die Fristenberechnung beim Widerspruch oder Klageverfahren. Verstehe ich es richtig, dass ein Widerspruch zurückgewiesen worden ist?
Ich denke, mit der Anwesenheit, das hängt vom Fall ab. Bei mir ging es damals um mehr als 4.000,00 EUR, ich musste aber nicht zum Gericht. Es wurde so entschieden. Und auch zu meinen Gunsten. Ich hatte damals einen Anwalt, weiß aber leider nicht mehr, ob der da zum Gerichtstermin ging, wahrscheinlich ja. Ich wurde aber gottseidank nicht persönlich geladen.
LG fk
Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Antwort von taram am 13.09.2011, 11:15 Uhr
Ich habe es ohne Anwalt gemacht, zweifache Ausführung meiner Klage, bei mir hat das JobCenter eingelenkt, ging um die Klassenfahrt, haben sich geweigert den vollen Betrag zu zahlen.
Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Antwort von Herrann am 13.09.2011, 12:29 Uhr
Hallo,
danke, es war aber kein Einschreiben und kam sage und schreibe 10 Tage später an als das Datum was darauf stand.
Wollte es erst anders versuchen und schrieb erneut der Widerspruchsstelle mit einem Paragraphen den sie nicht bedacht hatten.
Erneute Ablehnung.
Dadurch ist natürlich Zeit verstrichen und wenn es nach dem Datum des erhalts geht liege ich noch darin.
Jetzt muss ich mal loslegen.
Wie lange dauert es denn bis das Gericht entscheidet?
Ich habe keinen Anwalt ist das schlimm?
Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 13:08 Uhr
MUSS per Einschreiben zugestellt werden, es muss doch festgestellt werden, wann das Schreiben Dir zuging. Ist denn ein Wortlaut (!) "Rechtsmittelbelehrung" oder "Rechtshelfsbelehrung" hinten dran? Wenn nicht, gibt es da keine Einspruchs/Widerspruchs/Klagemöglichkeit bzw. auch keine Frist.
Ich weiß nicht, ob man einen Anwalt braucht, Du kannst auch direkt zum zuständigen Sozialgericht gehen und Dir da weiter helfen lassen.
Vielleicht folgt ein richtiger Bescheid ja noch.
LG fk
Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Antwort von Helia79 am 13.09.2011, 13:10 Uhr
Schreibe die klage an das SG in zweifacher Ausführung. Du kannst ja im Schreiben vermerke das der Ablehnungsbescheid später zugestellt wurde.
Schau mal auf den Stempel (Briefumschlag) ob das Datum erkennbar ist.
Bei einem Widerspruchsverfahren können bis zur Verhandlung Monate bis Jahre vergehen. Das kommt auf die Terminlage an.
Beim SG herrscht keine Anwaltspflicht, es ist nicht schlimm aber nimm Dir zur Verhandlung einen Zeugen mit.
Versteh ich nicht...
Antwort von Herrann am 13.09.2011, 13:13 Uhr
also muss ich doch selber hin?
Jahre? Wer kommt für die fehlenden kosten auf?
Den Umschlag habe ich nicht mehr aber zeugen der dabei war wie er ankam.
Ich weiss nciht was im Bescheid steht habe ihn abgegeben, aber da stand dass ich 1 Monat zeit habe Klage einzureichen.
Ein Einschreiben erkennt man doch am Aufkleber oder das man es unterschreiben muss?
Es war ein normaler Brief.
DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN???
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 13:39 Uhr
Wo denn? Den brauchst Du doch, wenn Du Klage einreichst. Den brauchst Du für ALLES.
Also, irgendwie ist mir das jetzt zu durcheinander.
Du kannst natürlich selbst zum Gericht gehen (um den Anwalt zu sparen) und Dir die Klage von einem Justizangestellten aufsetzen lassen. Ob Du dann zu dem Gerichtstermin, wenn die Entscheidung ansteht, anwesend sein musst, das hängt vom Richter ab.
An Deiner Stelle würde ich schnellstens den Bescheid zurückfordern oder eine Kopie davon. Du musst doch wissen, was drinsteht.
LG fk
mein Verfahren dauerte nur ein paar Monate (Berlin) o.t.
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 13:40 Uhr
LG fk
Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause
Antwort von Herrann am 13.09.2011, 13:41 Uhr
ich habe sie dem Justizangestellten gegeben der die Klage aufsetzt.
es ist der Vater einer Freundin.
Du kannst auch einen EILANTRAG stellen
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 13:42 Uhr
Aber hast du vor, noch JAHRELANG (WENN das Verfahren so lange dauert) im Bezug zu bleiben?????
Lustig, von welchen Tatsachen manche Leute ausgehen. Dass DIR jetzt JAHRELANG regelmäßig irgendwelche Gelder vom Amt fehlen werden???
Da fehlen mir jetzt auch irgendwie die Worte...
LG fk
Frau Krause
Antwort von Herrann am 13.09.2011, 13:46 Uhr
Man sollte nicht alles so auf die Goldwaage legen.
Aber was machen denn die Leute die Jahrelang davon leben weil zum Beispiel krank und auf ein Urteil warten.Ich bekomme aufstockend und spätestens im nächsten Jahr bekomme ich in der gleichen Firma eine Vollzeit Stelle.
Aber in der Zeit fehlt das Geld trotzdem auch wenn es dann vielleicht nur 6 Monate sind, denn dass es ja mit Regelsatz schon knapp wird weißt du ja aus Erfahrung sicher selber und es ist auch keiner hier der mir Geld leihen könnte.
Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 13:47 Uhr
musst nicht mehr hinmarschieren, der weiß ja dann, wie man das macht.
Es sei denn, dem Richter/der Richterin fällt ein, dass Sie Dich zur Verhandlung sehen möchte...
Viel Erfolg.
LG fk
Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und
Antwort von Herrann am 13.09.2011, 13:52 Uhr
ich bin eigentlich davon ausgegeangen dass ich so oder so hin muss und habe erst im Internet gelesen dass es wohl nicht unbedingt der Fall ist!?
Ich habe eigentlich nichts dagegen und bin immer dafür wenn man persönlich seinen Standpunkt vertreten kann.
Das kommt bei dir so negativ rüber als hätte ich keine Lust hinzugehen.
Ich wollte nur Informationen haben wie so etwas abläuft.
Je nachdem wo man wohnt ist es auch etwas schwieriger zu erreichen wenn man kein Auto hat.
Nein,
Antwort von FrauKrause am 13.09.2011, 14:43 Uhr
so kam das gar nicht rüber. Wer geht schon gerne zu einer Gerichtsverhandlung. Das ist eine Belastung.
LG fk
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