Kaiserschnitt

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Geschrieben von Fichtenwald am 12.12.2017, 14:05 Uhr

26 Prozent Kaiserschnittrate - mindestens!

@ Jomol

Die Begründung muss nicht mich zufrieden stellen, sondern unseren ärztlichen bzw. zahnärztlichen Dienst. Weiterhin gibt es gewisse formelle Voraussetzungen und Begründungspflichten, an die sich jeder Arzt halten muss.
Nur ein Beispiel. Ein Arzt begründet eine Überschreitung mit " schwierige anatomische Verhältnisse". Dies ist nichtssagend, da hier nicht ersichtlich wird, welche Verhältnisse genau schwierig waren, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden muss und auch nicht welcher zeitlicher Mehraufwand vorhanden war. Es wird nicht verlangt, dass jede Erhöhung durch Gutachten belegt wird. Dennoch ist es die Pflicht eines jeden Arztes dies stichwortartig genau zu begründen, sodass die erhöhte Schwierigkeit auch der Patient als Laie nachvollziehen kann. Übrigens Verwaltungsgerichte achten da ganz genau und wollen von den Ärzten immer ganz genau wissen, wie lange im Durchschnitt solch eine Behandlung dauert und wie lange im konkreten Fall, wo eine Erhöhung des Steigerungssatzes vorgenommen worden ist. Die meisten Ärzten können vor Gericht auf solche Fragen keine Antwort geben und dann sieht es schlecht aus.

 
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