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Geschrieben von kevome* am 05.10.2020, 17:32 Uhr

Schon mal etwas von Arbeitsstättenverordnung gehört?

Solange die überwiegende Arbeitszeit an der Arbeitsstätte verbracht wird, reicht es, wenn der Arbeitnehmer unterschreibt, dass er zu Hause einen angemessenen Platz hat. Damit ist der Arbeitgeber draußen und muss das auch nicht kontrollieren bzw. darf das auch gar nicht.

Nicht umsonst gibt es bei meinem Arbeitgeber für jeden das Recht auf 40% Homeoffice.

Darüber wird im übrigen auch mit der Politik verhandelt, ob diese Beschränkung noch zeitgemäß ist.

 
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