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Geschrieben von Blömsche am 05.10.2020, 14:51 Uhr

Man sollte das nicht unterschätzen

Daher auch die Unterscheidung in Home Office und Telearbeitsplatz, was wohl das ist, was du beschreibst.
Entweder arbeite ich meine 8 Stunden am PC oder ich betreue mein Kind.

Home Office ist gelegentlich. Mag den ArbeitnehmerInnen dann passen, wenn es mal darum geht, einen Tag beim kranken Kind zu überbrücken und trotzdem noch ein paar Dinge erledigen zu können.

Mag sein, dass man sich die Zeit flexibel einteilen kann, um in der Pause das Kind abholen zu gehen.

Du hast dann einen fest installierten Arbeitsplatz zu Hause. Dein AG muss prüfen, ob dieser den Arbeitsschutz rechtlichen Standards entspricht.

Was ist mit dem Unfallschutz der AN? Falle ich die Kellertreppe runter beim Sprudel holen, Pech gehabt. Passiert mir das beim Suchen der Druckerpatrone, bin ich versichert.

Was ist mit den Arbeitszeiten? Kann ich mich pünktlich ein- und wieder ausloggen oder nehme ich mir ein bisschen Arbeit mit in meine Freizeit, die ja nur nebenan stattfindet?

 
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