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Geschrieben von Holzkohle am 05.10.2020, 12:55 Uhr

Recht auf HO, wie seht ihr das ? - Frage dazu

hier stellt der AG die Hardware. Zur Not auch Bildschirme. Anforderung ist lediglich, dass das Arbeitszimmer, in dem man arbeitet, auch wirklich ein einzelnes Zimmer ist, welches man abschließen kann. Wir hatten auch einen Kollegen, der während HO-Zeiten sein WLAN anteilig als Spesen abrechnen durfte (weil es hauptsächlich beruflich genutzt wurde)

 
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