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Geschrieben von schneeziege08 am 10.07.2018, 13:47 Uhr

Muss es einfach loswerden

Aber in NRW kann er mit den Noten doch am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung machen?! Er muss dabei "lediglich" in E oder L eine 4 erreichen, was durchaus machbar ist. Hat euch das niemand gesagt?!? Schau doch mal auf der Seite vom Schulministerium / Versetzungskriterien und frag in der Schule nach!

Würde der Nachteilsazsgkeich beantragt? Unbedingt auch nochmal nachfragen!

 
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