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Geschrieben von Felica am 10.07.2018, 19:26 Uhr

Muss es einfach loswerden

Kann er nicht.
Wegen dem hier: Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und in die Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder
1. in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht
mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens
befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen
wird oder
2. in den übrigen Fächern entweder
a) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
b) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft
sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach
ausgeglichen wird.
Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der
Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in
einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 23 bleibt unberührt.
Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-I/Versetzungsregelungen-Gymnasium.pdf

Zwei mangelhafte in Deutsch, Mathe, erste und zweite Fremdsprache können nicht mehr ausgeglichen werden, nur bei einer 5 in dem Bereich ist es möglich.

 
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