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Geschrieben von Babsorella am 23.05.2014, 10:44 Uhr

Jetzt hol ich es doch noch mal hoch (Ausnahmeregelungen)...

Ich denke, es hängt viel damit zusammen, dass man in Deutschland sehr sensibel aufgrund der Geschichte des Dritten Reiches ist. Es besteht eben die Gefahr, dass Kritik an anderen Religionen, Menschen anderer Herkunft etc. gleich mit der Keule der Fremdenfeindlichkeit oder des Antisemitismus (das ist hier jetzt nicht relevant) abgebügelt wird. Bei vielen macht sich daher eine - wie ich finde - teilweise übertriebene political correctness breit. Da bei Deinem Beispiel der Schulpflicht die Gefahr des Vorwurfs von Fremdenfeindlichkeit/Rassismus nicht gegeben ist, wird eine Position eben offensiver vertreten. Wenn man gegen das Schächten ist, kommt aber gleich der Vorwurf, man würde andere Religionen nicht akzeptieren und man sei ein Neonazi, rechtsextrem, arrogant oder intolerant ggü. anderen Religionen etc.

Ohne die Diskussionen unten wieder aufzugreifen (das wolltest Du mit Deiner Frage ja auch gar nicht), kann man mit dem sehr wichtigen Recht auf freie Religionsausübung mE trotzdem nicht alles rechtfertigen. Auch Grundrecht gelten nicht unbeschränkt, sondern können bei entgegenstehenden Rechten beschränkt werden.

 
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