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von Leena  am 23.05.2014, 10:41 Uhr

Es ging mir nicht um die verlinkten Artikel...

Seit 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz, Art. 20a GG.

Ist also noch relativ "neu". ;-)

Ansonsten ist es eine Rechtsgüterabwägung und eine klassische Grundrechtskollision, d.h. beide Seiten haben im Grunde "Recht" und man muss dann eben entscheiden, welches Recht mehr Gewicht haben muss.

 
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