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Geschrieben von lotte_1753 am 23.05.2014, 14:19 Uhr

Babsorella, aber dann läuft ja irgendwie etwas schief, oder? Denn...

und dabei war der Führer doch Vegetarier ... Aber ich denke hier können die die speziell deutsche Vergangenheit mal ruhen lassen, denn in anderen Ländern bekommst Du die Rassismusreaktion auch gratis dazu.

Im Grunde geht es, um zum AP zurückzukommen, bei der Frage Schächtung um eine klassische Abwägung zweier Rechtsgüter, also der Religionsfreiheit auf der einen Seite, und dem Tierschutz auf der anderen Seite. Bei der Abwägung Freistellen vor den Ferien und Schulpflicht (also Erziehungs- und Fürsorgepflicht des Staates) kann ich ausser der allgemeinen Handlungsfreiheit kein Rechtsgut auf billige Ferien erkennen. Insofern hat die eine Ausnahme nichts mit der anderen zu tun, weder sachlich, noch konzeptionell.

Ist aber immer wieder erstaunlich, auf welchen Mist die Leute kommen, also dass das eigene Seelenheil daran hängt, dass ein Tier mehr leiden muss als nötig.

 
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