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Geschrieben von Daffy am 13.11.2014, 10:05 Uhr

Passend zum heutigen Tag - Thema Sterbehilfe

Grausig. Also das Argument der Hospizvertreter. Das bedingt ja u.U. erst mal jahrelangen Verfall und Pflegebedürftigkeit, wo man eben irgendwann nicht mehr die Wahl hat - mangels Handlungsmöglichkeiten - aber durchaus noch Hunger und Durst spürt. Ich möchte nicht dahinsiechen müssen, kann mir auch einigemaßen vorstellen, wie ich es machen würde, aber dafür muss man dann eben noch fit genug sein. Und stirbt so früher, als man es eigentlich wollte; eine Folge der fehlenden rechtssicheren Möglichkeiten.

Wegen des Nicht-an-Verfügungen-haltens: Eigentlich müsste die Krankenversicherung jede Zahlung verweigern können. Eine medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen ist Körperverletzung und alle sich daraus ergebenden Möglichkeiten müssten zu Lasten des ´Täters` gehen. Aber wahrscheinlich hat keine Versicherung Lust auf einen solchen Rechtsstreit und Schlagzeilen. "Krankenversicherung will Georg Ws. Rechnung nicht bezahlen - "Der hätte längst tot sein müssen!""

Herrndorf hat es so schön geschrieben: " Globuli ja, Bazooka nein. Schwachköpfe."

 
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