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Geschrieben von Steffi528 am 13.11.2014, 11:17 Uhr

ganz schwieriges Thema

Grundsätzlich bin ich dafür, das jeder Mensch das Recht hat, selbst zu bestimmen, wann und wie er aus dem Leben treten möchte.

ABER, und jetzt kommt das große ABER das mir dabei Bauchschmerzen verursacht:
Wenn die Sterbehilfe mit in einen "Behandlungsplan" eingebunden wird, öffnet das auch das Tor zum "Missbrauch".
Missbrauch dahingehend, das dann deutlich eher daran gedacht wird, aus "Kostengründen" Behandlungen zu unterlassen, die sich dann nicht mehr "lohnen". Da möchte die herzensgute Oma doch einfach nur der Tochter oder dem Sohn die "Kosten" für das Pflegeheim ersparen und bittet aus diesen Gründen um ein Mittelchen um ihre "Leiden" zu verkürzen (sind es dann wirkliche Leiden oder eingebildete oder gar eingeredete "Leiden"???).
"Ich möchte doch niemanden zur Last fallen..." Wo wird da die Grenze gezogen? Was ist vertretbar um echte Leiden zu verkürzen, wo werden "Leiden" von sich selbst oder auch von anderen herbeigeredet?
Muss hier nicht doch der Staat hilfslose menschen schützen? Und wenn ja, wie geht das konform mit der Würde des Menschen?
Einfach ist das Thema wirklich nicht.
Und wenn denn dann Sterbehilfe (Freitodbegleitung) legigim ist, dann können wir doch auch an der Hospitzversorgung sparen (jetzt mal so ganz zynisch)...
Es muss da sehr wirksame Reglementierungsmöglichkeiten eingebaut werden.

 
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