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von Zero  am 13.11.2014, 9:21 Uhr

Passend zum heutigen Tag - Thema Sterbehilfe

Wer eine Patientenverfügung hat und trotzdessen gerettet wird, kann das Krankenhaus verklagen (lassen). Klingt zwar paradox, ist aber möglich.

Ich bin sehr für sterbehilfe. Ein Mensch, der schwerkrank ist, leidet und keinerlei Chance auf Heilung besteht, sollte die Möglichkeit haben zu bestimmen ob und wie er stirbt - notfalls mit Ausschalten der Geräte.

Bei Tieren hilft man doch auch nach, wenn sicher gestellt ist, dass sie sich nur quälen - warum nicht auch bei Menschen?

Inaktive Sterbehilfe ist "erlaubt". Der Arzt darf nicht selbst Hand anlegen, aber Tabletten, die den Patienten ohne Qual sterben lassen "vergessen", bzw, so war es bei einer Freundin, dass der Arzt ihr einen Hinweis gegeben hat, welches Medikament ihren Mann erlöst - er hatte ALS.

Der Patient muss daher selbst Handanlegen.

Aber auch bei Patienten, bei denen Sichergestellt ist, dass sie nuewieder aufwachen oder, wie bei meiner Oma, die sterben wollte - über Jahre - weil ihre Lebensqualität aufgrund ihrer Erkrankungen fast gar nicht mehr vorhanden war, bin ich absolut für Sterbehilfe.

Das Gesetz sollten sie lockern. Ich möchte nicht mein Leben lang irgendwie vor mich hinvigitieren, sondern erlöst werden, wenn man sicher weiß, es wird nicht besser, sondern schlimmer.

 
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