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Geschrieben von Johanna3 am 14.08.2017, 14:17 Uhr

Weil es immer wieder vorkommt

Zitat lilke: "Ansonsten gilt auch bei uns in Deutschland noch immer die Unschuldsvermutung. Du hast also vorzuweisen, dass deine Unterstellung in Krippen würde wöchentlich und häufiger gebissen korrekt ist."

Da hier niemand strafrechtlich angezeigt wurde, gilt keine Unschuldsvermutung. Im Übrigen hast du nicht korrekt gelesen, denn ich habe an keiner Stelle geschrieben, in Krippen würde wöchentlich und häufiger gebissen!

 
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