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Geschrieben von EarlyBird am 10.08.2017, 11:58 Uhr

Simon Hundmeyer, Professor für Recht/Jurist

Ja das heißt aber nicht 1:1 bewachen. Wie soll das auch umsetzbar sein, wenn man zu zweit oder zu dritt arbeitet und bspw. 5 neue Kinder hat? Du bist schon lustig und arbeitest sicher nicht im U3 Bereich. Zudem weißt du rein überhaupt nichts über das Beißerkind, Niente!

Mehr im Auge behalten ist für dich eine 1:1 Überwachung? Das ist pädagogisch nicht mal zulässig, insofern das Kind zuvor nicht als Gefahrenquelle bekannt war! Das du Hundmeyer offensichtlich nicht gelesen hast ist mir klar, ich besitze die Neuauflage von '15 und werde sie mir heute abend mal durchlesen. Insbesondere bzgl deiner Vorstellung einer 1:1 Überwachung!

 
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