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Geschrieben von EarlyBird am 09.08.2017, 21:30 Uhr

Bitte was? Jetzt wird es aber arg lächerlich, ganz ernsthaft

Im Fall mit der Leiche wird selbstverständlich ein Tötungsdelikt vermutet, insofern der Rechtsmediziner dies so festhält.

Dann wird ermittelt meine "Liebe" und nicht dem Bauern der am Wegerand seinen Hof bewirtschaftet sofort die Schuld gegeben - verurteilt (Abmahnung!) auch wenn es zum Beispiel nachweislich sein Messer war. Man versucht die Beweiskette lückenlos zu schließen und sammelt Indizien und Beweise.

Gegen eine Vermutung hat niemand etwas, ich auch nicht! Du kannst liebend gerne VERMUTEN das es eine Aufsichtspflichtverletzung gab, da wäre ich sogar als Mutter und Erzieherin völlig bei dir und ich würde die Sachlage prüfen wollen und ein klärendes Gespräch in die Wege leiten.

Aber was Du und Johanna macht sind keine Vermutungen aufstellen, sondern ihr VERURTEILT ohne die Sachlage zu prüfen - eine blinde Hexenjagd andauernd hier bei Rub bzgl Erzieherinnen und Kitas! Ihr fordert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Sofort! Den Gang zum Jugendamt! sofort! Und da mache ich nicht mit, das finde ich nicht nur fehl am Platz sondern auch ätzend.

Bei den Verletzungen des Kindes ist klar das es ein anderes Kind gewesen sein muss! Bei der Leiche war es wohl auch eine Person. Das bestreitet hier NIEMAND!
Das verusachende Kleinkind ist nicht mündig und nicht strafrechtlich zu verfolgen. Es geht hier, anders wie in deinem Fallbeispiel, um eine dritte Person.

Und wenn diese die Aufsicht hatte, ist zu prüfen ob sie diese verletzt hat => Klärung des Sachverhaltes. Und es besteht durchaus die Möglichkeit das es keine Aufsichtspflichtverletzung gab. Dass das Zufügen der Bisse in kürzester Zeit vonstatten ging. Beteut man zu Zeit oder zu dritt so viel Kleine (weißt du wieviele Kinder die Gruppe hat und wieviele dieser Kinder unter 24 Monate sind?) kann es einfach auch mal blöd und ungünstig laufen, sodass die Hauptaufmerksamkeit kurzzeitig einen anderen Schwerpunkt hat. Heißt aber nicht das die Aufsichtspflicht verletzt worden sein muss.

Ja manchmal läuft es auch in einer Kita nur blöd!

Die Erzieherin wusste das Kind X ist unter der Raupe ohne Gefahrenquelle. Das eine Gefahrenquelle in Form eines anderen Kindes darunter huscht und zubeißt muss nicht mit einer Aufsichtspflichtverletzung einhergehen. Ich gehe nicht automatisch davon aus, weil ich von Berufswegen her weiß wie schnell das gehen kann. Die Erzieherin sah das Kind dann hervorkrabbeln - weinend. Schätzte die Blessuren falsch ein - kenne ich als Mama und als Erzieherin bei Kleinkindbissen sehr wohl auch selbst! Mama kommt in dem Moment zum abholen und zu Hause entpuppen sich die Blessuren als Bisse eines Kleinkindes.

Mir fehlt noch deine Antwort bzgl Unterstellungen! Bitte um Antwort!

Zu Politik: Ja klar sollte auch die Politik auf Missstände aufmerksam gemacht werden, finde ich sogar sehr wichtig. Aber nicht anhand eines Bauernopfers in Form einer Berufskollegin deren Schuld nicht mal bewiesen ist, sondern vorverurteilt wurde. Vielleicht bist du hier soeben mehr "Missstand" für alle Kitas als dieser Vorfall.

 
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