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Geschrieben von EarlyBird am 09.08.2017, 11:48 Uhr

Ich vermisse bei dir auch so einiges Amaria ;))

Zu deiner Frage:
Ich gehe von einer Aufsichtspflichtverletzung aus, wenn die Aufsicht nicht oder nicht ausreichend gewährleistet wurde.
Da im Fall der TE nichts darüber steht das ihr während der Eingewöhnung irgendwas in die Richtung "Beißattacken/Konflikte" aufgefallen wäre, gehe ich selbstverständlich davon aus, das die Wundmale durch ein bestimmtes Kivd in einer bestimmten Situation stattgefunden hatten.

Wenn du mal auf die Uhr schaust und dem Sekundenzeiger folgst, dann wirst du vielleicht auch erkennen können das 3 Minuten durchaus ausreichend sind, das ein Kind 10 Mal zu beißt - in 18 Sekunden 1x!

So wie du schreibst könnte man meinen, du gehst davon aus dass das Kind der TE mehrmals zu verschiedenen Zeitpunkten von einem anderen Kleinkind traktiert wurde. Ich weiß nicht wie du darauf kommst oder wo du das rausliest. Letztendlich wären bei einem Beißerkind - ohne ausreichend Aufsicht - wohl sicherlich mehrere Kinder erwischt worden. Klar wissen wir nicht, aber dann spreche ich auch nicht von Jugendamt oder Abmahnung.

Ein Konflikt zwischen Kleinkindern reicht völlig aus 10 Bisse abzubekommen, insbesondere dann wenn beide irgendwo beengt darunter saßen.
Und bei aller Liebe: bei solch einer (möglich kurzen) Zeitspanne, in einem "kindersicheren Außengelände" und erstmaligen Vorfall (alles andere ist nicht bekannt, vielleicht ändert sich das durch Berichterstattung der TE noch) ist es NICHT in Ordnung die Erzieherin derart vorzuverurteilen und solch harte Geschütze gegen sie aufzufahren: "vorschnell auf die Barrikaden zu gehen" ;))

Meine Antwort auf deine Frage: nach Klärung des Sachverhaltes und nicht ob nun 9 oder 11 mal gebissen wurde. Wenn klar wäre, das es mehrere Situationen waren, wenn klar wäre das der Zeitraum des Zufügens der Verletzungen eine entsprechende Länge aufweist (wohlgemerkt: mehr als mögliche 3 Minuten in einem geprüft sicheren Spielbereich - andere Kleinkinder stuft man nicht als potentielle Gefahrenquelle ein - nur wenn ein Kind als Beißerkind bekannt ist), bei Wiederholungen wäre an Fahrlässigkeit (bzgl Sorgfaltspflicht/Aufsichtspflicht) zu denken. Aber du und Johanna wisst rein gar nichts und urteilt sofort.!

Ich kann dir gar nicht sagen wie sehr ich das daneben finde, gut das wir in einem Rechtsstaat Leben und Vorverurteilungen hier nicht Gang und Gäbe sind. Asozial finde ich das, nicht mehr und nicht weniger. Siehe meine Überschrift ;)

 
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