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Geschrieben von amaria am 09.08.2017, 17:02 Uhr

Viele Worte, Vermutungen - aber keine konkrete Antwort

EarlyBird, mit dem Satz "Ich gehe von einer Aufsichtspflichtverletzung aus, wenn die Aufsicht nicht oder nicht ausreichend gewährleistet wurde" verweigerst du die Antwort. Da nicht übermittelt wurde, dass wirklich nur ein Kind das Opferkind gebissen hat, sollte es gerade nicht selbstverständlich sein, nur von einem beißenden Kind auszugehen. Juristen betrachten derartige Mutmaßungen als Unterstellungen.

Es müssen mangels konkreter Angaben mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen. Für mich macht es keinen entscheidenden Unterschied, ob ein oder mehrere Kinder gebissen haben. Es hätte in jedem Fall früher auffallen müssen. Der Hinweis auf die Möglichkeit von Insektenstichen kann ebenfalls auf verschiedene Weise gedeutet werden.

Eine Erzieherin und Mutter wie du wird doch wohl wissen können, dass sich derart viele Bisse an einem Kind durch eine vernünftige Betreuung der Kinder verhindern lassen! Egal wie fix die Kleinsten sein können: Zehn Wundmale an einem halben Tag! Hat die Erzieherin geträumt? Waren ihre Augen verklebt und ihre Ohren verstopft?

Deinen Hinweis auf "drei Minuten" finde ich kontraproduktiv. Es ist nicht nötig, dass wir uns das beißende Kind wie einen Kampfhund in Aktion vorstellen. Zuerst einmal ist klar, dass ein erst zwölf Monate altes Kind nicht mit anderen Kindern unbeaufsichtigt im Außengelände spielen darf, da Kleinkinder Konflikte eben noch nicht verbal austragen können und es deshalb zu körperlichen Angriffen kommen kann. Da die Außengelände von Kindergärten nicht die Ausmaße eines Fußballfeldes haben, braucht eine Erziehrin auch auf keinen Fall mehrere Minuten, um ein beißendes Kind vom weiteren Beißen abzuhalten. Nach einer Beißattacke bleibt eine Erzieherin doch wohl in der Nähe des Opfers, damit das Kind Trost findet und nicht erneut angegriffen wird und noch weitere Traumata erleidet.

EarlyBird, vielleicht machst du dir doch noch mal nur für dich Gedanken, ob du nicht allzu sehr das Ansehen des eigenen Berufsstandes verteidigen wolltest. - Mir fehlt das Verständnis für deine Sichtweise und ich weise nochmals darauf hin, dass ein Vorfall wie der geschilderte an das Landesjugendamt weitergeleitet werden sollte.

Behörden und Politiker dürfen ruhig mitbekommen, wenn etwas in der Kinderbetreuung schief gelaufen ist.

 
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