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Geschrieben von amaria am 15.08.2017, 12:29 Uhr

Nochmals: Verzichte darauf, etwas über andere zu behaupten, was nicht stimmt!

Wie schön für dich, dass du mit deinem Textverständnis zufrieden bist. Ich bin es nicht. Wo habe ich das Wort "Unschuldsvermutung" benutzt? Es ist möglich, zu vermuten oder anders ausgedrückt davon auszugehen oder zu unterstellen dass etwas geschehen oder nicht geschehen, dass jemand schuldig oder nicht schuldig ist.

Juristen achten berufsbedingt akribisch darauf, nicht einfach etwas zu behaupten, was sich nicht beweisen lässt. Weil es ungewöhnlich ist, dass ein Kind an nur einem Vormittag derartig viele Bisse abbekommen und die Erzieherin dies wohl nicht richtig zur Kenntnis genomen hat (Stichwort "Insektenstiche") kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein anderes Kind gebissen hat, solange die Zahnabdrücke nicht aufzeigen, dass nur ein Kind gebissen haben kann. Deshalb legen Juristen und andere Menschen, denen die Logik nicht schnurz ist, sich nicht fest und behaupten vollmundig etwas, was nur vermutet werden kann.

Übrigens lässt sich auch nicht beweisen, dass Johanna und ich für eine Eins-zu-Eins-Betreuung in der Krippe wären. (Wir haben auch nichts dagegen, dass Mütter Zwillinge bekommen oder mehrere Kinder haben. Warum sollten wir für eine Eins-zu-Eins-Betreuung in der Krippe sein???)

EarlyBird, findest du nicht, dass ich erwarten darf, dass du in deinen Äußerungen, die mich betreffen, einfach nur bei der Wahrheit bleibst? Und bitte nenn mich nicht "meine Liebe".

amaria

 
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