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Geschrieben von EarlyBird am 15.08.2017, 11:31 Uhr

Also WAS Amaria bezeichnen Juristen als Unterstellung?

1. Kind wurde übermäßig gebissen

2. Du und Johanna fordern sofortige Einschaltung des (Landes-)Jugendamtes, ohne die Sachlage zu prüfen, ohne klärende Gespräche zu führen, ohne Hintergrundinformationen. Ihr hattet BEHAUPTET das eine Aufsichtspflichtverletzung stattgefunden haben MUSS

3. Ich und andere User sehen das anders und sind der Meinung, das man erstmal die Umstände prüfen muss, Gespräche über die Sachlage führen muss usw.

4. Es ging darum, wie so ein Beißen zustande kommen kann, ob es ein etstmaliger Vorfall gewesen sein könnte bzgl des Beißens dieses Kindes oder ob es womöglich ein bekanntes Problem bei diesem Kind war.
Es ging EXPLIZIT darum ob es bei einer Aufsichtspflichtverletzung wahrscheinlicher ist das auch andere Kinder gebissen wurden. Oder ob es nicht doch ein Einzelfall resultierend aus dieser beengten "Unter der Plastikraupesituation" usw usf

=> wenn wir hier juristisch von "Unterstellung" sprechen, dann bist DU und Johanna diejenigen die sich einer schuldig machen würden.
Man KANN NICHT vorverurteilen und den Tochterhammerschwingen à la: Die Erzieher haben eine Aufsichtspflichtverletzung begangen, Jugendamt einschalten, sofortige Abmahnung etc.pp

Wenn ich dir Möglichkeiten "erkläre" wie es zu einem solche. Beißen kommen kann und das aich andere Kinder betroffen sein könnten, es bei einer Aufsichtspflicht wahrscheinlich ist das mehrere Kinder betroffen wären (Unschuldsvermutung!) - SCHREIBST DU: "Juristen sprechen hier von einer Unterstellung"??

NEIN AMARIA, genau solche Fragen würde sich JEDER vernünftige Richter stellen!

Was du und Johanna hier macht ist eine blinde Hexenjagd, ohne Hintergrundinformationen, ohne die Sachlage zu prüfen!

Das ist Fakt.

 
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