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Geschrieben von 32+4 am 28.07.2011, 14:46 Uhr

das geht aber so nicht

"dann lass dein Kind nicht mehr zu ihm, ganz einfach !!"

mein ex hat die kinder und mich geschlagen. säuft wie ein loch. fährt betrunken die kinder durch die gegend (fuhr). behandelt die kinder wie vieh. setzt sie während der autofahrt aus, weil ihm gerade danach ist usw..usf...

mir wurde vor gericht der a* aufgerissen, weil der KV trotzdem ein recht auf umgang hat. obwohl eine kindeswohlgefährdung vorliegt, laut gericht + gutachten.

jetzt hat er begleiteten umgang. von 3 ihm bekannten terminen kam er zu 2 umgangsterminen betrunken an.
mutig?!
das ist aber fürs jugendamt kein grund den begleiteten umgang weiterlaufen zu lassen

wie man sieht: das recht des vaters wird in diesem und vielen anderen fällen, einfach über das kindeswohl gelegt.

würde sie jetzt das kind nicht mehr zum vater lassen, würde man ihr sicherlich den kopf waschen!

 
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