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Geschrieben von dee1972 am 20.11.2016, 23:30 Uhr

Naja, unter ihren Schwiegereltern hat sie eh nichts mehr zu melden.

Es ist nämlich nicht verboten. Du hast offensichtlich keine Ahnung.

In der Gastronomie hat eine Schwangere erst ab dem 5. Schwangerschaftsmonat das Anrecht um 20 Uhr Feierabend zu machen und darf auch am Sonntag eingesetzt werden. Davor ist erst um 22 Uhr Schicht im Schacht. (MuSchuG § 8)

Also wenn man keine Ahnung hat, öfter mal......

 
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