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Geschrieben von Baerchie90 am 13.12.2016, 9:47 Uhr

Einigkeit in der Erziehung..

Wenn man auf eine Betreuung angewiesen ist, kann man doch trotzdem darauf achten, dass das Kind dort gerne hin geht.
Ich kenne auch niemanden der sein Kind abgemeldet hat, nur weil es mal geweint hat.
Ich kenne aber Fälle, in denen alle Beteiligten unzufrieden waren und deswegen eine Abmeldung sinnvoll war.
Ich bezweifle auch, das man sein Kind, wenn es einmal weint, abmeldet, wenn man darauf wirklich angewiesen ist.
Aber wenn man scheinbar die Möglichkeit hat, das Kind abzumelden, dann darf man diese doch auch nutzen.

Die hier zitierten Bücher hab ich noch gar nicht gelesen, von daher weiß ich auch nicht, ob da eine "Voraussetzungs-Liste" enthalten ist, die vorschreibt, was man als Eltern haben / tun muss. Ich kann mir das aber schlecht vorstellen.
Hast du eines der Bücher gelesen?

Wo hab ich meinem Partner eine psychische Erkrankung attestiert?
Ich meinte lediglich, dass es sein könnte, dass sein Selbstwertgefühl ein "Knacks" hat.

Ist es für dich so unvorstellbar, dass die eigene Kindheit spuren hinterlässt?
Dass ein Kind, welches psychischer / physischer Gewalt ausgesetzt war, im Erwachsenalter Probleme haben könnte?

 
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