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von Leena  am 29.12.2017, 18:58 Uhr

@Christine

Entschuldigung, das war ein Missverständnis - ich meinte nicht, dass Du anonym oder unhöflich an die Redaktion geschrieben hättest!

Ich wollte nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten, da sehe ich nun mal öfter anonyme Anzeigen und nicht-anonyme Anzeigen, und wenn die Anzeige - komplett unabhängig davon, ob unhöflich oder höflich formuliert - zu wenig bis letztlich gar keine überprüfbare Substanz hat, können wir dem nicht nachgehen. Es geht (uns) dabei definitiv nicht um irgendeine "Beweispflicht", sondern wirklich um überprüfbare Anhaltspunkte, wo wir ansetzen können - oder eben nicht können. Mehr wollte ich nicht sagen.

 
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