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Geschrieben von cube am 27.09.2019, 12:24 Uhr

Nocheinmal danke für eure Antworten! (Inkl Auflösung)

Es ist relativ egal, ob man meint, das müsse ein 3. Klässler können. Ein Toilettengang darf nicht verboten oder gar unter Strafe gestellt werden. Ganz einfach. Hinzu kommt, dass die KL da gar nicht mit sich reden lässt, der Rektor das Ganze aus Hilflosigkeit? auch abbügelt und es eben nicht eine aus der Not heraus geborene einmalige Sache war, wo man eben sagen könnte "ok, kann vorkommen".
Ich wüsste ganz sicher, würde mein Kind sich einpieseln vor anderen Menschen (Heimweg) weil es Angst hatte, in der Stunde zu gehen bzw. vor einer Strafe, wäre ich ebenfalls sehr daran interessiert, dass so etwas nicht nochmal vorkommt. Weil hier eine Autoritätsperson ihre Stellung ausnutzt und Kinder unter Druck setzt.
Ganz unabhängig davon, ob er 3.-Klässler ist und sowas eigentlich können müsste.
Ganz ehrlich: würde deiner Tochter nach Hause kommen, eingepieselt und dir dann erzählen, das ist passiert, weil sie nicht zum WC gehen durfte oder dafür eine Strafe kassierten würde - würdest du ihr dann wirklich sagen "tja, du bist in der 3 Klasse, das musst du können". Denn das heißt ja im Prinzip nicht anderes als "selber schuld".
Ich bin ganz sicher auch dagegen, bei jedem Fliegenschiss sofort mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen oder alles auf Lehrer zu schieben - aber das heißt nicht, das ich einem Lehrer erlaube, mein Kind zu demütigen. Und das wird es sicher so empfunden haben - sich vor anderen Menschen in die Hose zu machen und damit noch nach Hause laufen zu müssen.

 
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