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Geschrieben von cube am 26.09.2019, 12:51 Uhr

Grundsätzlich/Rechtlich

kann man es sicher von einem 3.-Klässler erwarten, dass er in den Pausen geht.
Insofern ist die Ansage der KL, in der Stunde wird nicht mehr gegangen ok.
Die üblichen, wenigen!! Ausnahmen mal außen vor.
Die Androhung und evt. auch Durchsetzung einer Strafe für das Gehen während des Unterrichts ist hingegen nicht ok.

Rechtlich: es ist weder aufLandes- noch auf Bundesebene dazu etwas im Schulgesetz geregelt. So könnte man meinen, es liegt im Ermessen des Lehrers.
Dem entgegen steht aber Art 3 EMRK und Art. 1 & 2 des GG.
Nötigt ein Lehrer also einen Schüler dazu, sich in die Hose zu pinkeln während des Unterrichts!, würde er damit gegen geltendes Recht auf Würde verstoßen.
Würde dazu kommen, dass ein Lehrer Schüler dauerhaft daran hindern und es deswegen zu irgendeiner Erkrankung kommen (auch psychischer Art), macht er sich der Körperverletzung schuldig.
Außerdem begeht er Rechtsmißbrauch, weil er nämlich auch eine Fürsorgepflicht hat und seine Position mißbräuchlich ausnutzt und gegen diese Pflicht verstößt.

Kann man alles auf Lehrerportalen zu diesem Thema nachlesen - hab ich mir nicht ausgedacht. Ist nämlich immer wieder großes Thema, weil es ja nun die Kandidaten gibt, die sich einen Spaß daraus machen und möglichst viele Mitschüler auch dazu auffordert, so den Unterricht fortwährend zu stören/zu unterbrechen.

Gibt es also solche Kandidaten, wäre die Maßnahme eher, mit genau diesen und deren Eltern darüber zu sprechen.

So, jetzt kannst du selbst entscheiden, in wie weit ihr dagegen vorgehen wollt oder ob man nicht doch noch mal das Gespräch mit der KL sucht und nachfragt, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass es damit Probleme gibt.

Diesen Weg würde ich wählen, bevor ich mich auf den Weg mache, und die große Rechtskeule auspacke ;-)

 
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