Die Geburt

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Geschrieben von Sille74 am 13.04.2020, 13:35 Uhr

Wunschkaiserschnitt

Grundsätzlich (also jegliche zivilrechtlichen Streitigkeiten betreffend) wird in den Niederlanden weniger geklagt. Mag natürlich sein, dass da noch andere, wichtigere Aspekte eine Rolle spielen. Tatsache ist aber wohl, gerade, wenn es so ist, wie Du schreibst, dass in den Niederlanden die Geburtshelfer weniger Besorgnis vor den rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen haben müssen.

Aber so, wie die Lage (versicherungmäßig, rechtlich und eben auch von der Erwarrungshaltung von uns Mütteen her) bei uns ist, ist das ja genau das Dilemma für die Ärzte! Natürlich würde ich auch klagen, wenn ich einen Fehler der Ärzte vermuten würde. Und mit einem (frühzeitigen) lege artis durchgeführten Kaiserschnitt macht der Arzt eben derzeit (rechtlich) nie einen Fehler. Wenn er aber zuwartet und der Geburt ihren natürlichen Verlauf lässt, dann geht das sicher in sehr vielen, fast allen Fällen gut, aber eben nicht immer, und dann ist er nach derzeitiger Rechtslage in der Haftung. Dabei ist die Frage, was wir als Arztfehler erachten. Ist es ein Arztfehler, wenn bei sinkenden Herztönen erst einmal zugewartet wird? Anscheinend ist das ja für die absolute Mehrzahl der Babies gar kein Problem. Aber was ist mit den paar, bei dem es eben ein Problem wird? Was, wenn schon gar kein (Dauer)CTG bzgl. Herztöne geschrieben wird? Wenn wir nun dafür plädieren, dass eine Geburt natürlicher ablaufen soll, kein CTG, nicht beim leisesten Absinken der Herztöne gleich ein Kaiserschnitt gemacht werden soll etc., dann können wir es aber nicht gleichzeitig im Nachhinein als Arztfehler ansehen, wenn diesen Forderungen entsprochen wird. Der Arzt mjss sicher sein, dass er, wenn er dem nachkommt, dass die Gebirt natürlicher ablaufen soll, nachher nicht in der Haftung steckt (bzw. die Versicherung und diese dann unbezahlbar wird). Und das ist schon auch eine Frage der Einstellung von uns Frauen selbst, wofür wir haften lassen möchten. Wie gesagt, natürlich wollen wir für einen Fehler Entschädigung. Zu Recht! Aber, wie gesagt, was ist ein Fehler. Wenn wir möchten, dass nicht ein Dauer-CTG geschrieben wird, dann dürfen wir eben nachher das nicht als Fehler anführen, wenn es auch nicht gemacht wird.

 
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