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von Leena  am 15.12.2018, 10:30 Uhr

§218, 219a - Diskussion um Abtreibungen

Den Absatz verstehe ich nicht:

"Stellt euch das jetzt anders vor: wenn die Ärzte damit werben dürfen, dass sie abtreibungen durchführen, dann Latschen alle Frauen da rein. Auch die, die selber gar nicht abtreiben wollen, sondern dass nur wegen andere machen."

Warum sollte man, wenn man feststellt, man ist schwanger, einfach zu irgendeinem Arzt latschen und abtreiben lassen, nur weil die beste Freundin das da auch mal gemacht hat oder was, wenn man selber gar nicht abtreiben will? Oder meinst Du, wenn Ärzte öffentlich schreiben, dass sie Abtreibungen durchführen, dass Frauen dann eher von ihren unwilligen Männern oder empörten Familie dorthin geschleppt würden gegen ihren Willen..?

Das fände ich nicht einleuchtend, denn durch eine Änderung vom § 219a StGB würde sich ja an § 218 StGB, der Beratungspflicht, den Bedenkzeiten etc. genau gar nichts ändern.

Und die Ärzte wären ja nicht verpflichtet, Abtreibungen bei ihrem ärztlichen Leistungsspektrum aufzuführen, wenn sie Bedenken haben, dass dann militante Lebensschützer bei ihnen vor der Türe stehen und demonstrieren. Aber sie hätten die Wahl, es auf ihrer Homepage anführen zu dürfen, wenn sie es wollen.

 
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