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von Leena  am 23.11.2020, 13:25 Uhr

Diskursverschiebung nach Rechtsaußen...

Es geht mir nicht um die Erhöhung der Gebühren, sondern um die Behauptung, dass der Rundfunkbeitrag an sich eine "ungerechte Zwangsabgabe für die Systemmedien" sei. Das ist so, als ob jemand im totalen Halteverbot parkt, einen Strafzettel bekommt und dagegen Widerspruch einlegt mit der Aussage "ich finde das aber total unfair!"

Das BverfG hat in seinem Urteil vom Juli 2018 entschieden, dass der "Anteil an dem Allgemeinwohl dienenden Informationen im Programm hoch genug" ist, um die Abgabe zu rechtfertigen. Sprich: Der Vorteil der Allgemeinheit durch die Informationen überwiegt den individuellen Nachteil desjenigen, der monatlich seine 17,50 € zahlen muss und niemals und unter keinen Umständen öffentliche Fernsehprogramme anschauen oder Radiosender hören würde.

Die Frage, wie man den Beitrag dann möglichst gerecht verteilt, stellt sich dann erst im zweiten Schritt.

 
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