Geschrieben von Annimais am 19.11.2020, 19:40 Uhr |
Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Liebe Gemeinde,
Ich bin gerade am Boden zerstört, habe soeben erfahren, dass ich keine Sonderzahlung erhalte. Leider ist das eine große finanzielle Einbüße- besonders vor Weihnachten.
Nun zum Vorgang:
Ich bin seit 8 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt und habe zum 30.11.2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich eine wohnortnahe Anstellung, nahtlos auch wieder im öffentlichen Dienst erhalten.
Da ich nicht über den 01.12. hinaus beim alten AG angestellt bin, wird mir laut TV-L keine Sonderzahlung ausgezahlt.
Entfällt es komplett oder wird es mir der neue AG nachträglich auszahlen?
Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid.
Ich danke für das Lesen und eure Hilfe!
LG
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von DanniL am 19.11.2020, 19:53 Uhr
Du wirst nichts bekommen.
Oder hat der neue AG was mit dem alten zu tun?
In der Industrie spricht man von Tochterunternehmen.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Leena am 19.11.2020, 19:57 Uhr
Passt das hier..?
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-451-zwoelftelung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI2206828.html
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Maroulein am 19.11.2020, 20:01 Uhr
Es kommt noch ein bisschen auf die Verträge an,mein Mann arbeitet in Öffentlichen Dienst,aber ein kirchlicher Träger,dort ist es tatsächlich so er bekommt noch die Zulage da er zum 1.1.gekündigt hat,die Kollegin die einen Monat früher geht bekommt nichts .
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tonic2108 am 19.11.2020, 20:06 Uhr
Sorry, da gibts nichts. Falscher Zeitpunkt für einen Wechsel.
Sei froh, dass du einen sicheren Job im öD hast.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Annimais am 19.11.2020, 20:15 Uhr
Auch nicht, wenn ich nahtlos im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt bin?
Ich wechsle von Hochschule zu einer Gemeindeverwaltung.
Danke fürs antworten. Den Drops muss ich verdauen.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Annimais am 19.11.2020, 20:25 Uhr
Danke für diesen Artikel. Dann bekomme ich nichts. Fühle mich derart bestraft.
Den Drops muss ich erstmal verdauen, hat für uns leider schwerwiegende Folgen... Aber auf dieser Welt gibt es schlimmeres Elend und Schicksale.
Danke fürs lesen und antworten.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Ellert am 19.11.2020, 20:27 Uhr
huhu
wende Dich doch al an den Personalrat der kann Dir konkret was dazu sagen.
Mein AG zahlt im ÖD keinerlei Sonderzahlung, weder Urlausbgeld- noch Weihnachtsgeld
dagmar
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Feuerschweifin am 19.11.2020, 20:40 Uhr
Evtl. bekommst du 1/12 der Sonderzahlung, aber mehr sicher nicht, leider.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 19.11.2020, 20:47 Uhr
Mein Vertrag ist auch nach TV-L und dort ist festgelegt dass für die Sonderzahlung (unter anderem) das Arbeitsverhältnis am 01.12. bestehen muss.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Berlin! am 19.11.2020, 20:47 Uhr
Wenn es ein Wechsel des Dienstherren ist bzw. Du die Dienststelle wechselst, dann bekommst Du nichts, der Wortlaut ist eindeutig.
So hart es klingt: das hättest Du vorher klären müssen.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 19.11.2020, 20:49 Uhr
Das hättest Du aber doch vor Deiner Kündigung bedenken können oder war gar kein anderer Kündigungszeitpunkt möglich?
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 19.11.2020, 20:50 Uhr
Nicht wenn es ein neuer Vertrag ist.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 19.11.2020, 20:51 Uhr
Warum sollte sie 1/12 erhalten wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von IngeA am 19.11.2020, 21:03 Uhr
Beim neuen AG, wenn sie da ab 1.12. beschäftigt ist.
Danke allen fürs Antworten!
Antwort von Annimais am 19.11.2020, 21:04 Uhr
Ich bekomme nichts, dass ist nun Mal so- leider. Ich wurde vom AG falsch beraten, dort hieß es, wenn ich über den 01.10. angestellt bin, bekomme ich es.
Es ist jetzt so wie es ist. Auch wenn es keine Geschenke für die Kinder gibt und das Minus nicht ausgeglichen werden kann...wir sollten nicht die Menschen vergessen, die an Not und Krankheit leiden.
Geld allein macht nicht glücklich. Irgendwie werde ich es überstehen.
Wünsche euch eine schöne und gesunde Zeit und genießt das Zusammen sein mit euren Liebsten!
Danke nochmals!
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 19.11.2020, 21:08 Uhr
Ah, ja, klar, das stimmt natürlich!
Re: Danke allen fürs Antworten!
Antwort von Tini_79 am 19.11.2020, 21:58 Uhr
Nach einem ähnlichen Erlebnis lasse ich mir sowas immer schriftlich geben - nur für die Zukunft.
Dass deine Kinder nun keine Geschenke bekommen, ähm ja, das ist wohl sicher etwas dramatisiert. Man kann auch mit günstigen Dingen Freude machen. Schlaft erstmal drüber.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von KKM am 20.11.2020, 6:27 Uhr
Leider auch nichts beim neuen Arbeitgeber
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html
Sie hat zwar Anspruch, im Bemessungszeitraum hat sie aber 0 EUR für jeden Monat.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 20.11.2020, 7:42 Uhr
Wenn man im Bemessungszeitraum noch nicht im Anstellungsverhältnis war, dann wird das erste volle Monatsgehalt für die Berechnung zugrunde gelegt.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von kirshinka am 20.11.2020, 7:52 Uhr
Aber darüber informiert man sich doch VOR Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags....
Ich verstehe nicht - blauäugig reingehen und sich dann beschweren.
Tut mir trotzdem leid für dich. Beim nächsten Mal weist Du es besser.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von kirshinka am 20.11.2020, 7:55 Uhr
Das war jetzt ein hohes Lehrgeld.
Über sowas informiert man sich doch VORHER!
Gerade, wenn man wirklich drauf angewiesen ist.
Ich meine - jetzt gehts doch auch mit dem informieren!
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Annimais am 20.11.2020, 8:01 Uhr
Ich wurde vom Personalrat falsch beraten. Hatte mich im Vorfeld informiert. Leider ist es nun , wie es ist .
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Tigerblume am 20.11.2020, 8:07 Uhr
Du kannst doch lesen und im TVL ist die Jahressonderzahlung klar geregelt. Das ist doch Deine eigene Verantwortung Dich zu informieren, anstatt Dich jetzt hinter falscher Beratung zu verstecken.
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Ellert am 20.11.2020, 8:49 Uhr
ich hätte mich auch vorher erkundigt
aber ich kenne den Fall nicht
wenn das neue der Traumjob ist, das Alte ganz schrecklich
dann wechselt man dennoch und lebt mit dem Verlust.
Was mich mehr schockt ist die Aussage dass die Kinder jetzt keine Geschenke bekommen
wie knapp muss man leben damit es sowweit kommen kann ? Der ÖD war ja nicht betroffen von Kurzarbeit...
dagmar
Re: Danke allen fürs Antworten!
Antwort von kati1976 am 20.11.2020, 11:07 Uhr
Keine Geschenke?
Wir machen es bloß die Menschen die nie Weihnachtsgeld bekommen?
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Kaiserschmarrn am 20.11.2020, 12:35 Uhr
Im Übrigen gilt bei deinem neuen AG der TVöD und nicht der TVL. Lies mal im TVöD nach.
Meiner Meinung nach bekommst du aber nichts.
Re: Danke allen fürs Antworten!
Antwort von lilly1211 am 20.11.2020, 13:46 Uhr
Na jetzt übertreibst du aber arg, keine Geschenke für die Kinder?
Wieso denn? Welche Geschenke sind das denn üblicherweise bei euch dass man dafür eine Sonderzahlung benötigt?
Vielleicht tun es je nach Alter auch ganz normale Geschenke, die du wie beinahe jeder andere auch der keine Sonderzahlung bekommt einfach vom normalen Gehalt kaufst. Im Moment kann man ja eh kaum anderweitig Geld ausgeben...
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von Ma18Ma20 am 20.11.2020, 14:14 Uhr
Ich arbeite auch im ÄD und weiß, dass ich vor 31.12. nicht kündigen sollte wegen der Sonderzahlung. Eigentlich würde ich auch stark davon ausgehen, dass man das auch weiß, zumal du länger im ÖD angestellt bist als ich. Andernfalls hätte es der Personalrat dir mitteilen können, aber auch nur auf Anfrage von alleine sagt keiner was, weil man davon ausgeht das man es weiß
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L
Antwort von knödelchen00 am 21.11.2020, 23:39 Uhr
Mit einem Aufhebungsvertrag habe ich keine Erfahrung
aber mit Beurlaubungen
damals habe ich die Jahressonderzahlung auf die Monate, die ich gearbeitet habe, angerechnet bekommen
das heißt bei dir also 11/ 12
Re: Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L Ahhhh Leena
Antwort von knödelchen00 am 21.11.2020, 23:45 Uhr
Dann wird das wohl stimmen - Sorry!
Denn ich war ja nur beurlaubt (noch im Arbeitsverhältnis)
Re: Trotzdem wünsche ich Dir alles Gute im Neuen Job und...
Antwort von knödelchen00 am 21.11.2020, 23:53 Uhr
.... vielleicht wirst Du ja doch noch überrascht!
Viel Erfolg!
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