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Geschrieben von Julie am 01.05.2017, 22:47 Uhr

Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Bei uns (öD) gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 h für Angestellte und 41 h für Beamte (jeweils bei Vollzeit). Die wöchentliche Arbeitszeit wird zu jeweils 1/5 pro Arbeitstag zum Soll gestellt und (im Falle von Feiertagen, Urlaub oder Krankheit) mit genau diesem Fünftel wieder "gutgeschrieben". Die meisten arbeiten aber nicht jeden Tag genau ein Fünftel der Wochenarbeitszeit, sondern in der Regel Montag bis Donnerstag ein bisschen mehr, um dann am Freitag entsprechend früher ins Wochenende starten zu können. Wenn dann z. B. am Montag ein Feiertag ist (wie heute) werden aber für den Montag nur die "regelmäßigen Sollstunden" gutgeschrieben und nicht die "üblicherweise gearbeiteten". In meiner persönlichen Zeitplanung habe ich also heute auch eine Stunde Minus gemacht.

Auffälliger ist das bei den zahllosen Teilzeitmodellen, die bei uns gearbeitet werden. Da wird die Wochenarbeitszeit individuell (vom AN) auf 2 bis 4 Tage pro Woche verteilt, z. T. sogar noch mit wechselnden Tagen pro Woche (eine Woche zwei Tage, zweite Woche drei Tage - nur mal als Beispiel). Zum Soll gestellt und im Falle von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen wird in allen Fällen aber ein Fünftel der "jeweiligen regelmäßigen Wochenarbeitszeit".
Ist rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden, auch wenn einige meinen, dass das "ungerecht" sei.

 
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