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Geschrieben von IngeA am 02.05.2017, 6:14 Uhr

Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Ob das rechtens ist hängt, denke ich, hauptsächlich davon ab, ob das ein Arbeitszeitkonto ist und Ronja Räubertochter sich selbst eingeteilt hat, dass sie Montags immer 8 Stunden etc. arbeitet, oder ob der Arbeitgeber die Arbeitszeiten vorgibt.
In ersterem Fall wäre die Abrechnung bei Feiertagen rechtens. Im zweiten Falle nicht, denn wenn der Arbeitgeber mir anordnet dass ich montags 8 Stunden zu arbeiten habe, muss er mir für den Feiertag auch die 8 Stunden berechnen die ich sonst arbeiten würde.

Wenn man also immer an den gleichen Tagen die gleiche Arbeitszeit hat (egal ob freiwillig oder angeordnet) sollte man darauf drängen dass das auch im Vertrag so festgehalten wird und bei Krankheit und Urlaub entsprechend abgerechnet wird.
Man muss sich aber auch im Klaren sein, dass damit dann die Flexibilität weg fällt. Dann kann ich halt nicht montags einfach mal früher Schluss machen weil das Kind ne Schulfeier hat.

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

LG Inge

 
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