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Geschrieben von Danyshope am 02.05.2017, 22:09 Uhr

In der Regel

Und nichts anderes schreibe ich die ganze zeit. Noch einmal, Du scheinst ein massives Problem damit zu haben das auch zu verstehen was ich schreibe. Du fingst damit an das man dann ja auch für Tage Urlaub nehmen müsste an denen man nicht arbeitet - nicht ich. ich schrieb bereits von Anfang an das man einen Urlaubsanspruch anhand der Anzahl der Arbeitstage hat.

Mit den Wochen meinst Du wahrscheinlich den gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub dem jeder AG hat - der beträgt in Deutschland nun einmal 20 Tage bzw umgerechnet auf eine 5 Tage-Woche eben 4 Wochen. Mehr muss KEIN AG einem Arbeitnehmer zustehen, außer es wird vertraglich, tariflich anders festgelegt. Jeden Tag mehr wie die 20 Tage Jahresurlaub ist bereits Kulanz des AG. Jemand der 3 Tage die Woche arbeitet muss mindestens 4 Wochen im Jahr frei haben - entspricht dann eben 12 Tagen Urlaub. oder eben bei 6 Tage-Woche 24 Tage - was auch wieder 4 Wochen Urlaub entspricht. Wenn ein AG sagt in meinem betrieb sol jeder Arbeitnehmer 6 Wochen haben - dann ist das weit mehr wie das was der Gesetzgeber ihm vorschreibt - nun verstanden?

 
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