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von Leena  am 01.05.2017, 22:58 Uhr

Leider nicht...

Lies bitte noch mal, was Julie unten schreibt - womit sie voll und ganz recht hat. Die gleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit auf eine volle Arbeitswoche ist rechtlich nicht zu beanstanden, mit den entsprechenden Konsequenzen für Feiertage etc.

Mich betrifft es ja auch - ich arbeite drei Tage / Woche je 8 Std., insgesamt also 24 Std. Wenn an einem meiner Arbeitstage ein Feiertag ist, arbeite ich also 2 x 8 Std. und bekomme für den Feiertag 1/5 von 24 Std. gut geschrieben - insgesamt also 20,8 Std. - und mache damit 3,2 Std. "Miese".

Wenn an einem für mich arbeitsfreien Tag ein Feiertag ist, arbeite ich 24 Std. und bekomme für den Feiertag noch 1/5 von 24 Std. gut geschrieben - insgesamt also 28,8 Std. und damit 4,8 Std. "Plus".

Unterm Strich und über die Jahre gerechnet gleicht es sich vermutlich irgendwie wieder aus...

Rechtlich zulässig ist diese Regelung jedenfalls.

 
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