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von Leena  am 30.04.2017, 18:28 Uhr

Minusstunden durch Feiertag?

Bei uns wurde es vor ein paar Jahren umgestellt, dass die Wochenarbeitszeit immer regelmäßig auf alle Arbeitstage verteilt wird - ist rechtlich zulässig, ja.

Ich arbeite z.B. vereinbarungsgemäß 3 Tage / Woche jeweils 8 Stunden. Für Urlaub / Krankheit / Feiertage wird immer alles auf 5 Tage / Woche umgerechnet. Also wenn an einem Werktag, an dem ich nicht arbeiten muss, ein Feiertag ist, mache ich in der Woche 1/5 meiner Wochenarbeitszeit Plus. Wenn dagegen an einem meiner Arbeitstage ein Feiertag ist, mache ich entsprechend rd. 3,5 Std. Minus. Ist so - und ist rechtlich zulässig. Weil es sich ja ausgleichen würde mit den Werktagen, an denen man nicht arbeiten muss und dann "ungerechtfertigt" Gute macht. (Ich mag keine Feiertage donnerstags, das haut dann immer so rein. *seufz*)

Richtig doof finde ich es aber im Krankheitsfall - wenn ich dienstags krank werde und den Rest der Woche krankgeschrieben würde, mache ich 1/5 meiner Wochenarbeitszeit Minus. Obwohl ich an allen Tagen, an denen ich arbeiten müsste, krank war. Theoretisch ginge es sich ja wieder aus, wenn man auch einen freien Tagen zum Arzt geht und sich krank schreiben lässt. Praktisch endet es regelmäßig doch damit, dass ich finde, so krank bin ich nicht, geht schon irgendwie...

Ich fand's früher besser. Der Arbeitgeber sieht es aber anders. Außerdem ist es praktischer, wenn nicht x Arbeitszeitmodelle ins Arbeitskonto alle Mitarbeiter eingepflegt werden müssen, sondern immer nur "1/5 Wochenarbeitszeit". Ja, stimmt sicherlich...

Rechtlich haltbar ist es jedenfalls.

 
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